ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen der Vereinfachung von Vertragsschließungen und Geschäftsabwicklungen. Die Inhalte der AGBs sind innerhalb der verschiedenen Vertragsformen gesetzlich vorbestimmt.

Möchten Sie sich dennoch umfassend informieren, können Sie dies hier tun.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Angebote sind immer freibleibend. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie vom Kunden unterschrieben und nicht innerhalb 8 Tagen von uns widerrufen werden. Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Spätestens mit Annahme der Lieferung erkennt der Besteller unsere Geschäftsbedingungen ohne jede Einschränkung an.
  2. Planungen und Beratungsprotokolle sind grundsätzlich geistiges Eigentum der Schaller Business-Einrichtungen, Inh. Dirk Podszadel e.K.. Vervielfältigungen und Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet, sofern sie nicht käuflich erworben wurden.
  3. Der Besteller erklärt mit der Auftragserteilung seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Ergeben sich nach der Überprüfung durch den Verkäufer Zweifel an der Bonität des Bestellers, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung unserer Verpflichtungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
  4. Die Preise sind grundsätzlich Netto-Preise. Sind keine besonderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, so gelten folgende Zahlungsbedingungen: Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug fällig. Wird diese Frist überschritten, so berechnen wir vom Fälligkeitstag an Verzugszinsen von 1 % pro Monat.
  5. Vereinbarte Liefertermine sind immer ca. – Termine, ohne dass daraus rechtliche Ansprüche durch den Käufer abgeleitet werden können. Wird ein vorgemerkter Liefertermin um mehr als 10 Tage überschritten, so hat der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen. Nach Überschreitung dieser Nachlieferfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Irgendwelche Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen stehen dem Käufer nicht zu. Wird die Lieferung durch Umstände, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wie höhere Gewalt u. ä. verzögert, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer dieser Verzögerung und um eine angemessene Nachlieferfrist.
  6. Sämtliche Waren verbleiben in unserem Eigentum bis zur restlosen Bezahlung aller Forderungen gegen den Käufer; für gewerbliche Käufer gilt dies auch für solche Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen. Eine Weiterveräußerung der im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist nur mit unserer Zustimmung zulässig. Solange irgendwelche Forderungen gegen den Käufer unsererseits bestehen, sind sämtliche gelieferten Waren mit Eigentumsvorbehaltsrechten unsererseits versehen. Der Käufer hat daher diese Waren frei von Rechten Dritter zu halten und vor Pfändungen u. ä. zu schützen. Der Käufer ist verpflichtet, zum Schutze der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren eine entsprechende Versicherung z.B. – Brand- Diebstahl- und Wasser- schadenversicherung abzuschließen.
  7. Mängelrügen sind bei Warenannahme sofort auf dem Lieferschein zu vermerken oder bei späterer Feststellung innerhalb 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich beim Verkäufer anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Bekannt werden, längstens jedoch nur innerhalb von 6 Monaten nach der Lieferung schriftlich zu rügen. Bei berechtigten Mängeln stehen dem Käufer nach unserer Wahl Ansprüche auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Alle anderen Ansprüche aus Mängelhaftung, insbesondere auf Schadenersatz jedweder Art, sind ausgeschlossen. Ein Rückhaltungsrecht aus Forderungen des Verkäufers besteht grundsätzlich nicht.
  8. Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung durch den Verkäufer mit der Abnahme der Kaufgegenstände oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder der Erstellung der vereinbarten Sicherheitsleistung länger als 4 Wochen im Rückstand, so wird nach Setzung einer Nachfrist von einer Woche Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt. Wir sind grundsätzlich berechtigt 25 v. H. des Verkaufspreises als Schadenersatz ohne jeden Nachweis geltend zu machen. Wird von uns ein höherer Schaden nachgewiesen, so gilt dieser als Schadenersatz vereinbart.
  9. Falls die gesetzlichen Regelungen eine der vorgenannten Vereinbarungen außer Kraft setzen, bleiben alle übrigen uneingeschränkt gültig.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in jedem Falle Ingolstadt.

Stand: 01.01.2018